Thread
Forum zu:
Threads:
Menü

Erfahrungen mit VoIP-2-GSM


08.05.2024 13:41 - Gestartet von ra-b
2x geändert, zuletzt am 08.05.2024 13:56
- Anbieter möchte Rufnummern vor Ablauf einer 2-jährigen Vertragslaufzeit nicht zu einem anderen Anbieter portieren, weil er tschechischem Recht unterliege ("Ferner hat uns die Bundesnetzagentur in 2022 bereits bestätigt, dass der Kunde/Nutzer tatsächlich ausreichend über den Umstand informiert wird, dass die VOIP2GSM s.r.o. ein tschechisches Unternehmen ist, welches tschechischem Recht unterliegt").

- Anbieter weigert sich, Einzelrufnummern aus Frankfurt (069) zuzuteilen ("Wir vergeben z.Z. keine Einzelrufnummern im Vorwahlgebiet 069"). Nach meiner Vermutung ein Vorwand; wenige Tage zuvor war zumindest noch ein Block von 069-Rufnummern zugeteilt worden.

- Nach meiner Wahrnehmung leider abweisende, bockige, unflexible und wenig kunden- und lösungsorientierte Kundenbetreuung, auch durch den angeblichen Geschäftsführer selbst ("Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen" - auf einen Antrag, Rufnummern zuzuteilen). Das war mir auch schon vor Jahren aufgefallen. Eine Bitte das zu ändern, brachte im Ergebnis keinen Erfolg ("Gerne können wir Ihnen sagen, wie toll Sie als Kunde sind..."). Man erhält das Gefühl, der Anbieter will gar keine Kunden ("Ggf. ist Easybell der richtige Provider für Sie..."). Positiv ist lediglich, dass überhaupt geantwortet wird.
Menü
[1] Wechseler antwortet auf ra-b
08.05.2024 14:10
Benutzer ra-b schrieb:
- Anbieter möchte Rufnummern vor Ablauf einer 2-jährigen Vertragslaufzeit nicht zu einem anderen Anbieter portieren, weil er tschechischem Recht unterliege

Und Tschechien gehört neuerdings nicht mehr zur EU?

Ein am 25. Mai 2011 in Kraft getretenes Reformpaket zur EU-Telekommunika­tionsregulierung legt fest, dass Verbraucher innerhalb eines Tages ihren Telefonanbieter wechseln können müssen und dabei ihre Rufnummer mitnehmen dürfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rufnummernmitnahme#EU-rechtliche_Rahmenbedingungen
Menü
[1.1] ademeo antwortet auf Wechseler
12.05.2024 01:00
Benutzer Wechseler schrieb:
Benutzer ra-b schrieb:
- Anbieter möchte Rufnummern vor Ablauf einer 2-jährigen Vertragslaufzeit nicht zu einem anderen Anbieter portieren, weil er tschechischem Recht unterliege

Und Tschechien gehört neuerdings nicht mehr zur EU?

Ein am 25. Mai 2011 in Kraft getretenes Reformpaket zur EU-Telekommunika­tionsregulierung legt fest, dass Verbraucher innerhalb eines Tages ihren Telefonanbieter wechseln können müssen und dabei ihre Rufnummer mitnehmen dürfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rufnummernmitnahme#EU-rechtliche_Rahmenbedingungen



https://de.wikipedia.org/wiki/Rufnummernmitnahme#EU-rechtliche_Rahmenbedingungen

Alles gelesen?

Scheinbar nicht. Das angeführte Reformpaket regelt im ehemaligen Artikel 30 tatsächlich, dass der Verbraucher innerhalb eines Tages (Arbeitstages) seinen Anbieter inkl. Rufnummer wechseln können muss. "können muss" - denn es geht hier um die technische Abwicklung. Weder um Vertragskündigung noch sonst einen Grund, welcher hier eigentlich besprochen wird. Man wollte lediglich festhalten, dass ein Verbraucher. bei einem Wechsel, nicht mehrere Tage ohne Telefon sein muss. Genau das steht da!

Weiter steht dann bei der WIKI:


Überschrift: FESTNETZ
===================
"Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. "

------------------------

Überschrift: Vorzeitige Portierung während der Vertragslaufzeit
===================­==========­===================
"....einen Anspruch darauf, vom Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen zu können."


Und konkret steht im TKG 59 Absatz 6:

1 Anbieter öffentlich zugänglicher nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste stellen sicher, dass Endnutzer, die einen Vertrag kündigen, die Rufnummernmitnahme nach Absatz 5 bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen können.
2 Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Endnutzer vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages.
3 Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages, kann der Endnutzer von dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung verlangen; § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 ist entsprechend anwendbar.
4 Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann.
5 Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt.
6 Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.


Für Leute mit Leseschwäche: Die Nummer kann nach Kündigung des Vertrages portiert werden. Das sich der Vertrag natürlich nur nach den bestehenden Vorgaben kündigen lässt (Laufzeit, Kündigungsfrist) usw.) versteht sich von selber. In Satz 4 wird dann wieder der Mobilfunk herausgenommen und darauf hingewiesen, dass hier auch während (!) der Vertragslaufzeit portiert werden kann.


Im Prinzip genau das, was auch in der Wikipedia steht.


... und mehr steht im §59 und im ganzen TKG nicht dazu, wann eine "normale" Portierung möglich ist. (Umzug ausgeschlossen) Damit ist ja auch alles gesagt.


Das ist doch eigentlich jedem in der Branche bekannt und vermutlich auch Voip2gsm.
Menü
[2] marlies_bartsch antwortet auf ra-b
14.05.2024 20:31
Sowas kann ich gar nicht bestätigen.
Wir sind schon eine ganze Zeit bei voip2gsm und als meine Mutter in ein Seniorenheim umgezogen ist, wollten wir ihr eine unserer Nummern geben. Wir konnten den Vertrag für die eine Nummer frühzeitig kündigen und somit auch die Nummer mitgeben. Da wir selber ja nicht umgezogen sind und die Nummer unsere war, wäre das ja kein Kündigungsgrund gewesen. Aber das war gar kein Problem. Wir haben die restlichen 13 Monate des Vertrages bezahlt (zusammen 1,95 € ) und das wars auch schon. Meine Mutter hatte so sofort die Nummer wieder, welche sie auch bei uns im Haus genutzt hat.

Und über den Service kann man ja nun gar nichts sagen. Man Mann schwärmt geradezu vom Support. Meine Mutter ihre Wohnung wurde zu einer Gästewohnung. Mein Mann richtete dort ein neues Telefon ein. Das musste ja getrennt von unserem sein. Und da der Router irgendwie hinter einem anderen war, ging das nicht so einfach. Der Support hat das alles mit meinem Mann eingerichtet und getestet. Da sollte man noch erwähnen, dass wir außer 15 Cent für je eine der Rufnummern die wir haben keine Grundgebühr haben.


Benutzer ra-b schrieb:
- Anbieter möchte Rufnummern vor Ablauf einer 2-jährigen Vertragslaufzeit nicht zu einem anderen Anbieter portieren, weil er tschechischem Recht unterliege ("Ferner hat uns die Bundesnetzagentur in 2022 bereits bestätigt, dass der Kunde/Nutzer tatsächlich ausreichend über den Umstand informiert wird, dass die VOIP2GSM s.r.o. ein tschechisches Unternehmen ist, welches tschechischem Recht unterliegt").

- Anbieter weigert sich, Einzelrufnummern aus Frankfurt (069) zuzuteilen ("Wir vergeben z.Z. keine Einzelrufnummern im Vorwahlgebiet 069"). Nach meiner Vermutung ein Vorwand; wenige Tage zuvor war zumindest noch ein Block von 069-Rufnummern zugeteilt worden.

- Nach meiner Wahrnehmung leider abweisende, bockige, unflexible und wenig kunden- und lösungsorientierte Kundenbetreuung, auch durch den angeblichen Geschäftsführer selbst ("Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen" - auf einen Antrag, Rufnummern zuzuteilen). Das war mir auch schon vor Jahren aufgefallen. Eine Bitte das zu ändern, brachte im Ergebnis keinen Erfolg ("Gerne können wir Ihnen sagen, wie toll Sie als Kunde sind..."). Man erhält das Gefühl, der Anbieter will gar keine Kunden ("Ggf. ist Easybell der richtige Provider für Sie..."). Positiv ist lediglich, dass überhaupt geantwortet
wird.
Menü
[3] pongpong antwortet auf ra-b
15.05.2024 15:56

3x geändert, zuletzt am 15.05.2024 19:39
Also ich bin jahrelang äußerst zufriedener Kunde von Voip2GSM und kann Deine Meinung absolut nicht verstehen.


Benutzer ra-b schrieb:
- Anbieter möchte Rufnummern vor Ablauf einer 2-jährigen Vertragslaufzeit nicht zu einem anderen Anbieter portieren,

Wo steht das, dass Du bei Festnetz- oder Mobilfunkanschlüssen die Rufnummer(n) aus den laufenden Vertragsverhältnissen herausportieren kannst. Das ist doch immer noch eine Vertragsfrage (AGB) des Anbieters ob er Dir dieses Recht ggf. kostenpflichtig einräumt oder nicht.

Aus Telekom Festnetznetzverträgen kann ich die Rufnummern auch nicht einzeln- bzw. im Block aus laufendem Vertrag portieren. Habe das vor einiger Zeit einmal machen wollen, kam ein klares "Nein".


- Anbieter weigert sich, Einzelrufnummern aus Frankfurt (069) zuzuteilen ("Wir vergeben z.Z. keine Einzelrufnummern im Vorwahlgebiet 069"). Nach meiner Vermutung ein Vorwand; wenige Tage zuvor war zumindest noch ein Block von 069-Rufnummern zugeteilt worden.

Spielt das eine Rolle, ob er nach Deiner "Vermutung wenige Tage zuvor" Rufnummern aus dem Vorwahlbereich einem anderen Kunden zugeteilt hat?

Auch eine tchechische Firma hat Vertragsfreiheit. Sie *kann* mit Dir einen Vertrag eingehen, muss es aber nicht. Genauso umgekehrt.

Was ich nicht verstehe, möchtest Du eine Rufnummer bei VoIP2GSM registrieren und dann herausportieren? Oder warum die Frage innerhalb der Vertragslaufzeit herausportieren? Interpretiere ich es falsch? Was macht das für einen Sinn?

- Nach meiner Wahrnehmung leider abweisende, bockige, unflexible und wenig kunden- und lösungsorientierte Kundenbetreuung, auch durch den angeblichen Geschäftsführer selbst ("Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen" - auf einen Antrag, Rufnummern zuzuteilen). Das war mir auch schon vor Jahren aufgefallen. Eine Bitte das zu ändern, brachte im Ergebnis keinen Erfolg ("Gerne können wir Ihnen sagen, wie toll Sie als Kunde sind..."). Man erhält das Gefühl, der Anbieter will gar keine Kunden ("Ggf. ist Easybell der richtige Provider für Sie..."). Positiv ist lediglich, dass überhaupt geantwortet wird.

Also wie oben beschrieben, kann ich das von Dir geschildete Verhalten überhaupt nicht bestätigen. Der Support ist superfreundlich, antwortet schnell, kompetent und stets hilfsbereit! Was will man eigentlich mehr? Doch so wie Du hier das Vorgehen schilderst, könntest vielleicht auch eher in dem Spruch: "Wie man in den Wald hineingebrüllt so schallt es auch zurück" liegen. Das passt ja nicht ... Aber reine Vermutung!

Gruß
Michael
Menü
[4] berger_m1 antwortet auf ra-b
18.05.2024 22:29

einmal geändert am 19.05.2024 12:55
Benutzer ra-b schrieb:
- Anbieter möchte Rufnummern vor Ablauf einer 2-jährigen Vertragslaufzeit nicht zu einem anderen Anbieter portieren, weil er tschechischem Recht unterliege ("Ferner hat uns die Bundesnetzagentur in 2022 bereits bestätigt, dass der Kunde/Nutzer tatsächlich ausreichend über den Umstand informiert wird, dass die VOIP2GSM s.r.o. ein tschechisches Unternehmen ist, welches tschechischem Recht unterliegt").

Was für ein Stuss ist das denn?

Als SIPGATE anfing die Privatkunden zu verabschieden und mit den extremen monatlichen Grundkosten anfing, habe ich 3 Rufnummer zu voip2gsm portiert. Dann kam Fonial mit dem neuen Tarif und bot kostenlose Rufnummer an, was wohl am Anfang falsch beschrieben wurde, dann doch ging und dann wieder nicht. Aber egal. Ich habe dann nach gut 6 Monaten meine Nummern zu fonial portiert. Das ging problemlos obwohl es ja ein Entgegenkommen war, denn eine Mitnahme ist ja bei Festnetz vor Vertragsende nicht möglich. Ich musste die Gebühren für die restliche Laufzeit bezahlen. na und, geschenkt! Meine Nummer sind zwar jetzt bei fonial aber telefonieren tue ich über voip2gsm.

Und für die einzelnen, die es immer besser wissen:zufällig habe ich mich gerade um die Telefonummer von meinem Vater gekümmert um diese von O2 wegzuholen. Leider musste ich mich dazu an die Bundesnetzagentur wenden und da habe ich vor wenigen Tagen dieses Schreiben erhalten:


Vorgangsnummer 2024-05-15-0***/******* (Nr. gebe ich auf Nachfrage gerne bekannt)

Sehr geehrter Herr Berger,

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Sie sprechen darin die Portierung von Rufnummern im Festnetzbereich an.

XXXX gekürzt XXXX

Das wirksame Vertragsende ist daher sowohl Voraussetzung für einen Anbieterwechsel im Festnetzbereich als auch für den Rechtsanspruch auf Mitnahme der Rufnummer.

Einen Rechtsanspruch auf die vorzeitige Portierung von Rufnummern vor Vertragsende gibt es nur im Mobilfunkbereich.

Ansprechpartner für Ihr Anliegen sind ausschließlich Ihre Vertragspartner.

Haben Sie noch Fragen? Um uns einfach und schnell zu erreichen, verwenden Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Webseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Verbraucherschutz Telekommunikation

Telefon: 0228 14 15 16
Internet: https://bundesnetzagentur.de

13.05.2024
Datenschutzhinweis: https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz

____________________


Vermutlich hat sich der Schreiberling von dem Stuss hier auch schon an die Bundesnetzagentur gewandt und die haben ihm dann mal erklärt, wie falsch er doch liegt, dehalb kommt da auch nichts mehr.